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Rechtserhaltende Benutzung und berechtigte Gründe für die Nichtbenutzung durch eine klinische Studie

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2019/386ecolex 2019, 892 - 894 Heft 10 v. 2.10.2019

1. Die Benutzung einer Marke im Rahmen einer klinischen Studie kann weder einer Markteinführung noch einer direkten Vorbereitungshandlung gleichgestellt werden, sondern ist als Benutzung interner Natur anzusehen, da sie außerhalb des Wettbewerbs in einem engen Teilnehmerkreis und ohne das Ziel, Marktanteile zu erschließen oder zu sichern, stattfindet.

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