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Wenn grob fahrlässiges Handeln zu einer finanziellen Besserstellung im Vergleich zu leicht fahrlässigem Handeln führt

SteuerrechtRechtsprechung des BFGJudikaturMarkus Mittendorfer, Christina Pollakecolex 2019/394ecolex 2019, 912 - 913 Heft 10 v. 2.10.2019

Die Bf führte Schokolade aus der Schweiz nach Österreich ein. Für den Transport der Waren organisierte sie ein Frachtunternehmen, welches einen Verzollungsstopp in der Zweigniederlassung der Bf in Österreich einlegen sollte. Mitarbeiter der Bf verabsäumten versehentlich, den beauftragten Frächter von dem Verzollungsstopp zu informieren. Deshalb wurden die unverzollten Waren von dem Frächter an den Einführer als bereits verzollte Waren ausgeliefert.

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