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Kein Schadenersatz bei formwidriger Beendigung in der Probezeit

ArbeitsrechtRechtsprechungJudikaturMichaela Windisch-Graetzecolex 2019/390ecolex 2019, 903 - 905 Heft 10 v. 2.10.2019

Entschließt sich ein Lehrling, eine formwidrige Kündigung gegen sich gelten zu lassen, kann er allein aus der Formwidrigkeit keine Ansprüche ableiten, sondern nur aus der Unbegründetheit der Auflösungserklärung. Da während der Probezeit die Auflösung keines Grundes bedarf, besteht in einem solchen Fall kein Schadenersatzanspruch gegen den Lehrberechtigten.

9 Ob A 135/18w

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