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Wahrnehmung der Rechtskraft einer Entscheidung im Anerkennungsstaat richtet sich nach der lex fori

RechtsprechungEuropäisches ZivilprozessrechtDr. Christian Klausegger, Mag. Elisabeth Tretthahn-Wolskiecolex 2018/356ecolex 2018, 825 - 827 Heft 9 v. 27.10.2018

Entscheidung: OGH 11.6.2018, 4 Ob 88/18x

Normen: Art 2 lit a EuGVVO; Art 36 Abs 1 EuGVVO; § 230 ZPO; § 411 ZPO

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