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Zinsprivileg nach § 49 a Satz 2 ASGG: Kein Tatsachenvorbringen erforderlich

ArbeitsrechtAufsatzMag. Dominik Pranklecolex 2018, 444 - 447 Heft 5 v. 16.6.2018

Normen: § 49 a ASGG; § 49 a Satz 2 ASGG; § 1333 Abs 1 ABGB; § 1000 Abs 1 ABGB; § 1 AHG

Schlagwörter:

Geldforderung; Arbeitsverhältnis; Verzugszinsen; Übergenüsse; Rückzahlung; erhöhter Zinssatz; Rechtsansicht; Vertretbarkeitsprüfung

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