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Geheimhaltung im Vergaberecht: In welchen Konstellationen sind Vergabeinformationen top secret?

VergaberechtAufsatzDr. Katharina Trettnak-Hahnlecolex 2018, 390 - 392 Heft 5 v. 16.6.2018

Normen: § 129 Abs 3 BVergG; § 269 Abs 4 BVergG; § 131 Abs 1 BVergG; § 272 Abs 1 BVergG; § 17 Abs 3 AVG

Schlagwörter:

Transparenzgebot; Geheimhaltungspflichten; Vergabeverfahren; Betriebsinteressen; Auftraggeber; Informationsfluss; Bieterbeteiligung; Auskunftspflicht; Eignungsprüfung; Bankauskünfte; Zuschlagsempfänger; Mitbewerber

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