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Geschlechterquoten im Aufsichtsrat

ArbeitsrechtAufsatzMag.Dr. Gerhard Bremmecolex 2018, 270 - 273 Heft 3 v. 14.4.2018

Normen: § 86 Abs 7 AktG; § 110 ArbVG; § 24 GenG; § 50 ArbVG

Schlagwörter:

Hälftebeteiligung; Minderheitenquote; Aufsichtsrat; KapitalvertreterInnen; Arbeitnehmerbegriff; Betriebsratsmitglieder; Entsendungsermächtigung; Drittelbeteiligung; Quotenregelung; Machtbeschränkung; Kontrolle

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