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Die Ermittlung des wirtschaftlichen Eigentümers von Gesellschaften nach WiEReG

WirtschaftsrechtAufsatzMag. Barbara Kühneecolex 2018, 205 - 209 Heft 3 v. 14.4.2018

Normen: 4. EU-Geldwäsche-RL; § 1 Abs 2 WiEReG; § 3 WiEReG; § 4 WiEReG; § 10 WiEReG; § 12 WiEReG; § 244 UGB; § 6 WiEReG

Schlagwörter:

Überwachung; Kundenbeziehungen; Verhinderung; Geldwäsche; Terrorismusfinanzierung; Notare; Wirtschaftstreuhänder; Meldepflichten; Nachforschungen; Kontrollstruktur; Handlungsbevollmächtigte; Geldwäschebeauftragte

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