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Außenhaftung des gewerberechtlichen Geschäftsführers - § 39 Abs 1 GewO ist Schutzgesetz

RechtsprechungGesellschaftsrecht; GewerberechtUniv.-Prof. Dr. Johannes Reich-Rohrwigecolex 2018/71ecolex 2018, 153 - 155 Heft 2 v. 17.3.2018

Entscheidung: OGH 28.9.2017, 8 Ob 57/17s

Normen: § 1168 a ABGB; § 1311 ABGB; § 39 Abs 1 GewO

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