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Außergerichtliche Einigung über Verlängerung einer Widerrufsfrist eines Vergleichs hat keine prozessualen Auswirkungen auf das Anlassverfahren

RechtsprechungZivilprozessrechtn. n.ecolex 2018/63ecolex 2018, 143 Heft 2 v. 17.3.2018

Entscheidung: OGH 21.11.2017, 4 Ob 219/17k

Normen: §§ 204 ff ZPO

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