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Die neue Zeitrechnung - Geldwäsche-Compliance für Rechtsanwälte nach dem BRÄG 2016 - Ausgewählte Fragestellungen

RechtsanwaltAufsatzDr. Andreas Mätzlerecolex 2018, 108 - 111 Heft 2 v. 17.3.2018

Normen: § 8 a RAO; § 2 Abs 1 Z 10 deutsches GWG

Schlagwörter:

Verhinderung; Geldwäscherei; Terrorismusfinanzierung; Sorgfaltspflichten; Fortbildungsverpflichtung; Risikoanalysen; Immobilientransaktionen; Unternehmenskauf; Vermögensverwaltung; Finanztransaktionen; Kontrollinstanz

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