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Behebbarkeit von Rechtsmängeln des öffentlichen Rechts

RechtsprechungZivilrechtn. n.ecolex 2018/7ecolex 2018, 21 Heft 1 v. 10.2.2018

Entscheidung: OGH 25.5.2017, 1 Ob 239/16b

Normen: § 932 ABGB

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