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Zur Aufklärungspflicht des Immobilienmaklers bei Tätigkeit für nur einen Auftraggeber

RechtsprechungZivilrechtn. n.ecolex 2018/377ecolex 2018, 897 - 898 Heft 10 v. 9.11.2018

Entscheidung: OGH 24.5.2018, 7 Ob 63/18t

Normen: § 17 MaklerG

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