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Kontrolle ist gut, mit Vertrauen(sschutz) ist sie besser!

ZivilrechtAufsatzMag. Marie Fritzerecolex 2017, 589 - 591 Heft 7a v. 4.8.2017

Normen: § 27 ABGB; § 867 ABGB; § 106 Abs 1 Z 1 OÖGemO; § 84 Abs 5 OÖGemO; § 106 Abs 3 Satz 1 OÖGemO; § 106 Abs 3 Satz 3 OÖGemO

Schlagwörter:

Öffentliche-rechtliche Körperschaften; Rechtsfähigkeit; Beschränkung; Warnmechanismus; Kultur-Festspiele; Planung; Grundstückskauf; Gastwirt; Renovierung; Gaststätte; Genehmigungspflicht; Vertrauensgrundsatz; Einschränkung; Darlehensvertrag; Hinweispflicht

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