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Haftung des Gerichtssachverständigen für unrichtiges Gutachten zum Mitverschulden der unterlegenen Prozesspartei

RechtsprechungZivilprozessrechtn. n.ecolex 2017/84ecolex 2017, 203 Heft 3 v. 15.4.2017

Entscheidung: OGH 28.4.2016, 1 Ob 17/16f

Normen: §§ 1295 ff ABGB; § 1299 ABGB; § 1304 ABGB; § 456 UGB; § 1333 ABGB

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