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Zulässigkeit und Grenzen der Kommunikation des Aufsichtsrats mit Investoren (I)

GesellschaftsrechtAufsatzDr. Martin Brodey, LL.M., Prof.Dr. Jochen Vetterecolex 2017, 219 - 224 Heft 3 v. 15.4.2017

Normen: §§ 76 ff dAktG; § 111 Abs 4 Satz 1 dAktG; § 131 Abs 1 dAktG; § 118 öAktG

Schlagwörter:

Aktiengesellschaften; Investorengespräche; Marktausblick; Außenkommunikation; Kompetenzordnung; Vorstand; Vertretungsmonopol; Aufsichtsratsmitglieder; Überwachungsfunktion; Hauptversammlung; Auskunftspflicht; Unternehmensinteresse; Demokratieprinzip; Verhandlungen; Geschäftspartner

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