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Vertragsübernahmen sind nicht in die Schwellenwerte des § 45 a AMFG einzurechnen

RechtsprechungArbeitsrechtUniv.-Prof. Dr. Michaela Windisch-Graetzecolex 2017/494ecolex 2017, 1195 Heft 12 v. 20.1.2018

Entscheidung: OGH 25.7.2017, 9 ObA 75/17w

Normen: § 45 a AMFG

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