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Begehung einer Straftat im Zustand der vollen Berauschung ist keine Gefahr des täglichen Lebens

RechtsprechungVersicherungsrechtn. n.ecolex 2017/475ecolex 2017, 1158 Heft 12 v. 20.1.2018

Entscheidung: OGH 13.10.2016, 7 Ob 189/16v

Normen: Art 12. ABH; § 287 Abs 1 StGB; § 83 Abs 1 StGB; § 84 StGB

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