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Worin besteht die "Eigenart" eines Gewerbebetriebs? - Überlegungen zur Auslegung des neuen § 32 GewO oder: "Schuster, bleib bei deinem Leisten!"

GewerberechtAufsatzDr. Friedrich Filzmoser, Dr. Josef Wagnerecolex 2017, 967 - 970 Heft 10 v. 11.11.2017

Normen: § 32 GewO; § 29 GewO; § 32 Abs 2 Satz 1 GewO; Art 10 Abs 1 Z 8 B-VG; § 1 Abs 4 Satz 2 GewO

Schlagwörter:

Gewerbeausübung; Ausweitung; andere Gewerbe; Fachkräfte; Berechtigungsumfang; Befähigungsnachweisvorschriften; Schutzzweck; Nebenrechte; Zusatzleistungen

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