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Zur Direktübermittlung nach § 112 ZPO

ZivilrechtAufsatzJan Fugger, LL.M.ecolex 2016, 484 - 486 Heft 6 v. 9.7.2016

Normen: § 112 ZPO; § 257 Abs 3 ZPO; § 89 d Abs 2 GOG; § 89 d Abs 1 GOG; §§ 89 ff GOG

Schlagwörter:

Schriftsätze; Zustellgebot; elektronischer Rechtsverkehr; Zugangsregelungen; Zustellzeitpunkt; Direktzustellung

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