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Zur Zulässigkeit der Inanspruchnahme der Kärntner Ausfallshaftungen nach dem EU-Beihilferecht

WettbewerbsrechtAufsatzMag. Isabel Haiderecolex 2016, 147 - 149 Heft 2 v. 9.4.2016

Normen: § 5 Abs 3 K-LHG; § 4 K-LHG; § 92 Abs 9 BWG; Art 108 Abs 3 Satz 3 AEUV

Schlagwörter:

HETA; HETA-Gläubiger; Land Kärnten; Durchführungsverbot; Kreditnehmer; Kreditgeber; Bürgschaft; Haftungsträger; Beihilfemaßnahmen; Rechtsakte; Beihilfe; Staatshaftung; Gegenleistung; Wettbewerb; Wettbewerbsverzerrung

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