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Schützt das Bankgeheimnis die Bank vor ihren Kunden? - Damit die Bank nicht das Geld ihrer Kunden behält

Bankwesen; ZivilrechtAufsatzMag. Dr. Gerhard Putzecolex 2016, 36 - 37 Heft 1 v. 5.3.2016

Normen: § 32 Abs 9 BWG; § 31 Abs 3 BWG; § 38 Abs 1 BWG; § 23 KWG; Art 42 EGZPO

Schlagwörter:

Zinsenzuschreibung; Bank; Verjährungsfrist; Verstorbener; Verstorbene; Kunden; Kreditinstitute; Sparbücher; Bankwesengesetz; Sparurkunden; Sparbuchaussteller; Bankgeheimnis; Kontonummer

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