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Kein Auflösungszwang für Haftrücklage gem § 23 Abs 6 BWG bei vereinfachter Kapitalherabsetzung

RechtsprechungGesellschaftsrechtecolex 2015/337ecolex 2015, 789 - 791 Heft 9 v. 1.9.2015

OGH 27.4.2015, 6 Ob 90/14z; OGH 29.4.2014, 2 Ob 84/13m; OGH 6 Ob 97/02m

Schlagwörter:

Haftrücklage; Gesellschaft; Partizipationskapital; gute Sitten; Kapitalherabsetzung; Auflösungszwang; Rücklagenauflösungspflicht; Zustimmungsvorbehalt; Beschlüsse; Kapitalschnitt;

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