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Strafrechtsänderungsgesetz 2015 setzt die Business Judgement Rule um

GesellschaftsrechtAufsatzUniv.-Prof. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, Arno Zimmermann, LL.M.ecolex 2015, 677 - 678 Heft 8 v. 1.8.2015

Normen: § 84 AktG; § 25 GmbHG; § 93 dAktG

Schlagwörter:

Geschäftsführer; Untreuetatbestand; Schutzbereich; Geschäftsleiter; Schaden; Geschäftsführungshandlungen; Sorgfaltsmäßigkeit; Interessenkollision; Stammkapital; Generalversammlung; Gesellschaft;

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