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Zwangsstrafe bei fehlender Angabe der Vorjahreszahlen im Jahresabschluss

RechtsprechungGesellschaftsrechtecolex 2015/429ecolex 2015, 979 Heft 11 v. 1.11.2015

Entscheidung: OGH 19.11.2014, 6 Ob 185/14w

Normen: § 277 UGB; § 223 UGB; § 278 UGB; § 283 UGB; § 279 UGB

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