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Wirtschaftliches Eigentum folgt dem zivilrechtlichen Eigentum trotz Fruchtgenuss und Veräußerungs- und Belastungsverbot

SteuerrechtJudikaturMag. Markus Knechtlecolex 2014/341ecolex 2014, 817 - 819 Heft 9 v. 1.9.2014

VwGH 25.6.2014, 2010/13/0105

Schlagwörter:

Wirtschaftsgut; Liegenschaft; Zurechnung; wirtschaftliche Betrachtungsweise; Fruchtgenussrecht; Veräußerungs- und Belastungsverbot;

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