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"Handlungsort" in Produkthaftungssachen ist nur der Herstellungsort

Europäisches ZivilprozessrechtJudikaturMag. Christoph Schmonecolex 2014/133ecolex 2014, 334 - 335 Heft 4 v. 1.4.2014

EuGH 16.1.2014, C-45/13

Schlagwörter:

Rs Kainz; internationale Zuständigkeit; Produkthaftung; Deliktsgerichtsstand; Handlungsort;

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