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Berichtigung einer in der Kündigung ungenauen oder unrichtigen Bezeichnung des Bestandsgegenstands zulässig

RechtsprechungZivilprozessrechtDr. Christian Koller, K. Auernigecolex 2014/449ecolex 2014, 1062 Heft 12 v. 1.12.2014

OGH 25.8.2014, 8 Ob 67/14g

Schlagwörter:

Bestandsgegenstand; Kündigungsgegner; Präzisierung; Erklärungsempfänger;

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