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Kein Streitgenossen- oder Verbrauchergerichtsstand aufgrund direkter Gewährleistungszusage des Herstellers gegenüber Endabnehmer

Europäisches ZivilprozessrechtJudikaturecolex 2013/328ecolex 2013, 797 Heft 9 v. 1.9.2013

OGH 6.6.2013, 5 Ob 213/12b

Schlagwörter:

internationale Zuständigkeit; Anerkenntnis des Herstellers gegenüber dem Endabnehmer; Gerichtsstand der Streitgenossenschaft; Verbrauchergerichtsstand; Vertragsbegriff; Ausrichten der gewerblichen Tätigkeit auf den Wohnsitzstaat des Verbrauchers;

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