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Art 24 ABH enthält weder eine Obliegenheit noch eine Risikoabgrenzung, sondern regelt (in sittenwidriger Weise) einen Fall der Unterversicherung

VersicherungsrechtJudikaturecolex 2013/317ecolex 2013, 782 - 783 Heft 9 v. 1.9.2013

OGH 18.2.2013, 7 Ob 227/12a

Schlagwörter:

Haushaltsversicherung; Abweichung von der vereinbarten Wohnnutzfläche; unrichtige Quadratmeteranzahl; Unterversicherung; Prämienberechnung; AGB; Inhaltskontrolle; Hauptleistungsbegriff; gröbliche Benachteiligung;

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