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Pensionsordnung, die zwischen Akademikern und Nichtakademikern unterscheidet, nicht gleichheitswidrig

ArbeitsrechtJudikaturao. Univ.-Prof. MMag. Dr. Michaela Windisch-Graetzecolex 2013/263ecolex 2013, 653 - 654 Heft 7 v. 1.7.2013

OGH 19.3.2013, 9 ObA 146/12d

Schlagwörter:

Dienstordnung A für die Angestellten bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs; Kollektivvertrag; Grundrechtsbindung; Gleichheitssatz; Pensionsbemessung; Unterscheidung zwischen Akademikern und Nichtakademikern; sachliche Rechtfertigung;

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