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Gewährleistungsbehelf betreffend allgemeine Teile des Hauses ist nur bei Interessenkonflikten von der Eigentümergemeinschaft zu wählen

WohnungseigentumsrechtJudikaturecolex 2013/205ecolex 2013, 521 - 522 Heft 6 v. 1.6.2013

OGH 24.1.2013, 5 Ob 126/12h

Schlagwörter:

Schuldrecht; Gewährleistung; Wahl des Gewährleistungsbehelfs; Gewährleistungsfrist; Aktivlegitimation; Eigentümergemeinschaft; einzelner Wohnungseigentümer; Interessenkonflikt; Beeinträchtigung von Gemeinschaftsinteressen; allgemeine Teile des Hauses; Trenn- und Außenmauern; Garage; Zusatznutzung;

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