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Kein Vorsteuerabzug aus Strafverteidigungskosten

SteuerrechtAufsatzMag. Dr. Robert Bachlecolex 2013, 560 - 562 Heft 6 v. 1.6.2013

EuGH 21.2.2012, C-104/12

Schlagwörter:

Rs Wolfram Becker; Vorsteuerabzug; Strafverteidigungskosten des Geschäftsführers; Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit;

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