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Zahlungsbefehlantrag ist in Art 7 EuMahnVO erschöpfend geregelt; Geltendmachung von laufenden Zinsen auch für den Zeitraum nach Erlassung des Zahlungsbefehls

Europäisches ZivilprozessrechtJudikaturHR Dr. Georg E. Kodekecolex 2013/134ecolex 2013, 344 - 345 Heft 4 v. 1.4.2013

EuGH 13.12.2012, C-215/11

Schlagwörter:

Europäisches Mahnverfahren; Europäischer Zahlungsbefehl; Antragsvoraussetzungen; taxative Aufzählung; Gerichtsgebühren; Zinsen nach Erlass des Europäischen Zahlungsbefehls;

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