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Das "funktionale" Defizit der ÖNORM B 2110 - Reformbedarf?

UnternehmensrechtAufsatzDr. Hans Göllesecolex 2013, 307 - 309 Heft 4 v. 1.4.2013

Normen: § 95 Abs 1 BVergG; § 96 Abs 2 BVergG

Schlagwörter:

Bauvertrag; ÖNORM B 2110; Bau-Soll; Leistungsziel; konstruktive Leistungsbeschreibung; funktionale Leistungsbeschreibung; Reformvorschlag;

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