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§ 281 a ZPO statuiert kein absolutes Beweisverbot

ZivilprozessrechtAufsatzDr. Ulrike Frauenberger-Pfeilerecolex 2013, 33 - 36 Heft 1 v. 1.1.2013

Normen: § 281a ZPO; Art 90a B-VG

Schlagwörter:

Beweisverfahren; Unmittelbarkeitsgrundsatz; Protokoll eines gerichtlichen Verfahrens; staatsanwaltliches Vernehmungsprotokoll; Verwendung als Beweismittel; kontradiktorische Vernehmung; Urkundenbeweis;

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