§ 1295 ABGB
Vorliegende Entscheidung beinhaltet Fragen in Hinblick auf eine vom VKI erhobene Verbandsklage. Dabei standen AVB für eine KfZ-Kaskoversicherung im Fokus des Interesses, wobei das Schriftformgebot für Erklärungen des Versicherungsnehmers sowie der strittige Regelungsgehalt iZm dem Wiederbeschaffungswert zu klären waren.