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Schriftform, Totalschaden und Transparenz - Zugleich eine Besprechung der E 7 Ob 216/11g

ZivilrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr Gunter Ertl, Senatspräs. OLG Wien i.R.ecolex 2012, 769 Heft 9 v. 1.9.2012

§ 1295 ABGB

Vorliegende Entscheidung beinhaltet Fragen in Hinblick auf eine vom VKI erhobene Verbandsklage. Dabei standen AVB für eine KfZ-Kaskoversicherung im Fokus des Interesses, wobei das Schriftformgebot für Erklärungen des Versicherungsnehmers sowie der strittige Regelungsgehalt iZm dem Wiederbeschaffungswert zu klären waren.

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