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Baubetreuender Architekt als WE-Organisator; Strafzinsen wegen unterbliebener Sicherung

WohnungseigentumsrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RA; Univ.-Prof. i.R. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien (Bearbeitung)ecolex 2012/311ecolex 2012, 777 - 778 Heft 9 v. 1.9.2012

Zusammenfassung: Mit vorliegender Entscheidung wendet sich der OGH der Frage zu, ob ein Architekt, der auf eigenes Antreiben eine Liegenschaft erwirbt und Wohnungseigentumsobjekte plant, als Wohnungseigentumsorganisator zu sehen ist und daher auch zu früh geleistete Zahlungen der Erwerber unter Zurechnung von Strafzinsen zurückzuerstatten hat.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 6 WEG; § 37 Abs 1 WEG; § 14 BTVG

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