§ 1 Abs 1 Z 2 lit a UStG; § 3 Abs 2 UStG; § 4 UStG
Im Rahmen der vorliegenden Entscheidung thematisiert der EuGH Voraussetzungen für einen Fremdvergleich zur Bestimmung umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage in Bezug auf die Veräußerung von Immobilien bulgarischer Geschäftsleute an nahestehende Personen zu einem fremdüblichen Preis. An welchem Wert ist die die Bemessungsgrundlage steuerlich zu festzumachen?