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Verzicht auf Anrufung der Ärztekommission

VersicherungsrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RA; Univ.-Prof. i.R. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien (Bearbeitung)ecolex 2012/275ecolex 2012, 687 Heft 8 v. 1.8.2012

Zusammenfassung: Gegenständlicher Entscheidung wohnt die Frage inne, ob in Bezug auf Leistungen aus einer Unfallversicherung ein schlüssiger Verzicht auf Anrufung der Ärztekommission betreffend den Invaliditätsgrad eines Versicherten abgegeben worden ist.

Rechtsgrundlagen: § 184 Abs 1 VersVG

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