Art 107 AEUV
Wollman würdigt mit seinem Beitrag die Entscheidung des EuGH um die Bank Burgenland und behandelt diese in Bezug auf Zivilrechtsfolgen eines Verstoßes gegen das allgemein anerkannte Beihilfenverbot.
Art 107 AEUV
Wollman würdigt mit seinem Beitrag die Entscheidung des EuGH um die Bank Burgenland und behandelt diese in Bezug auf Zivilrechtsfolgen eines Verstoßes gegen das allgemein anerkannte Beihilfenverbot.