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Kein Täuschungsvorsatz bei unrichtiger Ausfüllung des Fragebogens unter Beilage der Diebstahlsanzeige

VersicherungsrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RA; Univ.-Prof. i.R. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien (Bearbeitung)ecolex 2012/273ecolex 2012, 685 Heft 8 v. 1.8.2012

Zusammenfassung: Gegenständlich thematisiert der OGH die Frage, ob Täuschungsvorsatz eines Versicherungsnehmers anzunehmen ist, wenn dieser unrichtige Angaben über Zeit und Ort eines Diebstahls macht, wobei sich der sonstige Geschehensablauf aus seinen Angaben ableiten lässt.

Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 3 VersVG

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