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Wird durch das deklarative Anerkenntnis des Schädigers die Leistung seines Haftpflichtversicherers fällig?

VersicherungsrechtAufsatzAss. Prof. Dr. Daniel Rubin, Wienecolex 2012, 552 Heft 7a v. 1.7.2012

Zusammenfassung: Gegenständlicher Beitrag würdigt die Frage, wie sich das Vorliegen eines deklarativen Anerkenntnisses auf das Einstehenmüssen eines Versicherers auswirkt. Tritt bereits durch eine solche Äußerung des Versicherungsnehmers Fälligkeit ein?

Rechtsgrundlagen: § 154 VersVG

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