Zusammenfassung: Der Autor unterzieht die Haftungsfreistellung unentgeltlich tätiger Vereinsorgane einer rechtspolitischen Analyse und stellt dahingehend die Frage, ob eine Einschränkung auf vorsätzliches bzw. grob fahrlässiges Tun ein probates Mittel darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 1 VerG