Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag wendet sich der öffentlich-rechtlichen Genehmigung von Unternehmenstransaktionen unter Zugrundelegung des neugefassten § 25a AWG zu und wirft bei allem Lob dahingehend Fragen auf, die einer Reaktion des Gesetzgebers und einer legistischen Neufassung bedürfen.
Rechtsgrundlagen: § 25a AWG