Zusammenfassung: Ertl geht, teils humoristisch, teils kritisch auf das Gedankengut des Gesetzgebers ein. Dahingehend stellt er die Frage, wie so mancher Legalakt inhaltlich zu begründen und vom Rechtsanwender zu interpretieren ist.
Schlagwörter:
Gesetzgebung; Begründung; Interpretation;