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Die subjektive Seite der List

ZivilrechtAufsatzUniv.-Prof. Dr Meinhard Lukas, Linzecolex 2012, 548 Heft 7a v. 1.7.2012

Zusammenfassung: Der Verfasser widmet sich praxisorientiert der Frage, wie das subjektive Tatbestandselement bei der List über einen erkenntnistheoretischen Ansatz hinausgehend faktisch im Verfahren nachzuweisen ist.

Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 2 StGB; § 6 StGB; § 874 ABGB; § 1487 ABGB

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