Zusammenfassung: Mit seinem Beitrag würdigt der Verfasser die per 13.3.2012 angenommene Erbrechts-VO und spricht dahingehend das kollisionsrechtlich bedeutsame Abrücken vom erbrechtlichen Anknüpfungspunkt des Personalstatuts zum gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen im Zeitpunkt seines Todes an.
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