Art 101 AEUV
Wollmann erhebt im Rahmen seines Beitrags Normzweckerwägungen des europäischen Wettbewerbsrechts zum zentralen Element seines Beitrags und behandelt diese Frage, indem er auf schadenersatzrechtliche Überlegungen und allgemein zivilrechtliche Folgewirkungen eingeht.