Zusammenfassung: Gegenständlicher Beitrag geht der Frage nach, wie einer im Firmenbuch eingetragenen Gesellschaft im Zivilverfahren zuzustellen ist, wenn dies nicht an der maßgeblichen Geschäftsadresse gelingt, weil dort keine Abgabestelle vorhanden ist. Wie ist diese Frage exekutionsrechtlich zu sehen?
Rechtsgrundlagen: § 92 ZPO; § 21 Abs 3 FBG